11 wichtige häufige Fragen

Hier finden Sie zahlreiche Informationen und Antworten auf häufige gestellte Fragen zu Themen wie der Verantwortung für Arbeitssicherheit, den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und den gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz. Wir laden Sie ein, sich zu informieren und bei Bedarf Kontakt mit uns aufzunehmen – denn wir kümmern uns mit Sicherheit darum.

Wer ist für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz in einem Unternehmen verantwortlich?

Verantwortlichkeit für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist an den Unternehmer gerichtet. Im § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers heißt es dazu:

„(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“

Die Verantwortung zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen liegt beim Unternehmer. Er kann aber Pflichten an Führungskräfte übergeben. Die Kontroll- und Aufsichtspflichten bleiben jedoch unberührt. Weiterhin sind die Beschäftigten dazu verpflichtet, den Arbeitsschutzmaßnahmen Folge zu leisten und für Ihre und die Sicherheit und Gesundheit anderer Sorge zu tragen.

Warum ist Arbeitsschutz so wichtig?

Arbeitsschutz am Arbeitsplatz

Ein sicherer Arbeitsplatz gilt als Grundrecht für jeden Menschen und als Pflicht des Arbeitgebers für menschengerechtes Arbeiten. Es gilt, den Arbeitnehmer zu schützen, damit dieser gesund und produktiv bleibt und gleichzeitig langfristig Kosten eingespart werden können.

Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Pflicht?

Warum muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz müssen alle Arbeitgeber mind. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich beauftragen bzw. bestellen. Die Zustimmung des Betriebsrats ist erforderlich.

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für eine geeignete Organisation zu sorgen. Dazu gehört auch die Fachkraft. Wird keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, kann es bei Schadensfällen zur persönlichen Haftung kommen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt mit ihrer Fachkenntnis den Arbeitgeber bei der Erfüllung relevanter Vorschriften und bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Ihr Nutzen liegt insbesondere in der präventiven Planung und Gestaltung von Arbeitsprozessen. Durch die frühzeitige Einbindung werden mögliche Defizite oder potenzielle Gefährdungen im Arbeitsschutz rechtzeitig erkannt. Dadurch können aufwendige Nachbesserungen oder Prozessänderungen und somit Zusatzkosten für das Unternehmen vermieden werden.

Was ist ein Wegeunfall?

Der Wegeunfall gehört tatsächlich zu den Arbeitsunfällen.

Passiert dir etwas auf dem Weg zur oder von der Arbeit, gehört das zu den Wegeunfällen. Hierbei ist es wichtig, dass du den unmittelbaren Weg gewählt hast. Nicht immer trifft das auf den kürzesten Weg zu. Gibt es einen Weg, der zwar länger, aber dafür schneller, verkehrsgünstiger oder sicherer ist, zählt dieser als „unmittelbar“.

Bei einem Wegeunfall sind besonders private „Umwege“ ein Diskussionsthema, inwiefern sie aus einem Arbeitsunfall einen privaten Unfall machen. Auch hier gibt es unzählige Einzelfallentscheidungen, die sich oft auf Details begründen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Wenn einer Arbeitskraft während der Arbeitszeit oder während des Arbeitsweges ein Unfall passiert, dann zählt das zu den Arbeitsunfällen. Für einen Arbeitsunfall müssen noch folgende Rahmenbedingungen gegeben sein:

  1. Die betreffende Person muss versichert sein.
  2. Der Unfall muss während einer versicherten Tätigkeit passieren.
  3. Während der Unfall geschieht, muss die versicherte Person Handlungen ausführen, die zu der versicherten Tätigkeit gehören oder im Zusammenhang mit ihr stehen.

Diese drei Punkte wirken recht einfach und doch sorgen sie immer wieder für Diskussionen. Durch unterschiedliche Rahmenbedingungen und rechtliche Spitzfindigkeiten entstehen immer wieder Einzelfallentscheidungen.

Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Aufgaben sind u. a. die Beratung des Arbeitgebers bei neuen Betriebsanlagen oder erforderlicher Prüfungen, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erstellung von Betriebsanweisungen oder Gefahrstoffkatastern, die Durchführung von Unterweisungen oder Arbeitsschutzausschüssen (ASA), die Kontrolle von technischen Dokumentationen oder Arbeitsschutzvorkehrungen in Betrieben. 

Was ist der Un­ter­schied zwi­schen einem Si­cher­heits­be­auf­trag­ten und einer Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit?

Si­cher­heits­be­auf­trag­te

Si­cher­heits­be­auf­trag­te sind Mit­a­r­bei­te­rIn­nen des Un­ter­neh­mens, die im Be­trieb die Si­cher­heit un­terstützen. Sie be­fin­den sich in fach­li­cher, räum­li­cher und zeit­li­cher Nähe zu den be­trieb­li­chen Ar­beits­abläufen und ste­hen in engem Kon­takt zu allen am be­trieb­li­chen Ar­beits- und Ge­sund­heits­schutz Be­tei­lig­ten.

Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit

Eine Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit hat eine ent­spre­chen­de Aus­bil­dung, bei­spiels­wei­se bei der zuständi­gen Be­rufs­ge­nos­sen­schaft, er­folg­reich ab­sol­viert. Sie berät und un­terstützt den Be­trieb fach­kun­dig in allen tech­ni­schen Fra­gen des Ar­beits­schut­zes und kann so­wohl fest im Un­ter­neh­men ein­ge­stellt, als auch über einen ex­ter­nen Dienst­leis­ter be­stellt wer­den. Jedes Un­ter­neh­men muss gemäß Ar­beits­si­cher­heits­ge­setz und DGUV Vor­schrift 2 die Be­treu­ung durch eine Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit gewähr­leis­ten.

Wel­ches Ziel ver­fol­gen Ar­beits­si­cher­heit und Ar­beits­schutz?

Die Antwort ist einfach: „Präventives Handeln“

Präven­ti­ves Han­deln bie­tet den op­ti­ma­len Schutz vor mögli­chen Gefähr­dun­gen am Ar­beits­platz. Ge­sun­de und mo­ti­vier­te Mit­a­r­bei­te­rIn­nen ver­ur­sa­chen we­ni­ger Ar­beits­ausfälle und ver­rin­gern die Per­so­nal­kos­ten.

Warum Arbeitssicherheit?

Insgesamt lässt sich sagen, dass Arbeitsschutz ein Thema ist, das nicht vernachlässigt werden sollte. Ein guter Arbeitsschutz kann dazu beitragen, Mitarbeiter zu schützen, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern.

Welches Ziel verfolgen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz?

Das Ziel von Arbeitsschutz und Unfallverhütung muss sein, die Beschäftigten bestmöglich vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen zu schützen. Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sollen beständig verbessert werden.

Welche Gefährdungen können auftreten?

Je nach Branche und Arbeitsbereich entstehen unterschiedliche Gefährdungen, beispielsweise durch Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsmittel oder fehlende Schutzkleidung. Aber auch Folgen falscher Sitzhaltung am Schreibtisch oder unzureichende Beleuchtung können ernsthafte Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellen.

Wofür benötige ich eine Betriebsanweisung?

Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Wozu dient die Gefährdungsbeurteilung?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 ArbSchG). Er muss darin alle potenziellen Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ermitteln und bewerten. Belastungen für das Sehvermögen der Mitarbeiter durch PC-Arbeit sind dabei genauso zu berücksichtigen wie mögliche Ursachen für Krankheiten oder körperliche Belastungen. Zunehmend spielen auch psychische Belastungen durch Stress und Arbeitsverdichtung eine große Rolle.

Zum Beispiel verlangt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass psychische Gefährdungen Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein müssen. Zudem geben auch die Berufsgenossenschaften und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) praxisorientierte Unterstützung.

Am besten ist es, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat für jeden Betrieb spezifische Lösungen in einer Betriebsvereinbarung festlegen.

Folgende 7 Schritte empfehlen sich für die Gefährdungsbeurteilung:

  1. Festlegen von Tätigkeitsfeldern oder Arbeitsplätzen: Zusammenfassen verschiedener Arbeitsplätze für eine einheitliche Betrachtung im Falle ähnlicher Belastungen (Beispiel: Großraumbüro)
  2. Ermitteln der Belastung: Gefährdungen erkennen und bewerten
  3. Bewertung: Geeignete Gegenmaßnahmen festlegen und auf Wirksamkeit einschätzen
  4. Umsetzen von Maßnahmen: Vollzug der Maßnahmen zum Vermeiden oder Minimieren der Gesundheitsbelastung als zentraler Schritt der Gefährdungsbeurteilung (Prävention)
  5. Wirksamkeitskontrolle: Überprüfen der getroffenen Maßnahmen auf Wirksamkeit
  6. Aktualisierung: Permanentes Überprüfen der Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Wirksamkeit
  7. Dokumentation: Betriebe sind verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar zu dokumentieren

Für das Ermitteln der Belastung (Punkt 2) haben sich zahlreiche Methoden bewährt:

  • Beobachtungsstudien
  • Messungen
  • Einsatz von Fragebögen
  • Interviews
  • Beratungsgespräche mit Ärzten, Gesundheitsberatern

Befragungen haben sich im betrieblichen Einsatz bewährt. Es sollten aber nur empirisch valide, aussagekräftige und standardisierte Fragebögen eingesetzt werden. Zudem muss die befragte Gruppe so groß sein, dass Anonymität gewährleistet ist. Lärm, Gefahrstoffe, klimatische Belastungen und solche durch Abgase lassen sich gut durch Messungen ermitteln. Für softwareergonomische Anforderungen, die nun in der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert sind, gelten bestimmte ISO-Vorschriften.

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