BaustellV
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
SiGe-Plan
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Professioneller Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Ihre Bauprojekte
Die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auf Baustellen sind von höchster Bedeutung, und die Baustellenverordnung (BaustellV) legt klare Vorschriften fest, um sicherzustellen, dass diese gewährleistet sind.
Gemäß dieser Verordnung ist der Bauherr dazu verpflichtet, für Baustellen, auf denen mehrere Arbeitgeber tätig werden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Der SiGeKo spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung eines sicheren Bauablaufs und der späteren Arbeiten an der baulichen Anlage.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – „Unterlage“
Der SiGeKo arbeitet bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens engagiert daran, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu koordinieren und sicherzustellen, dass Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen für gefährliche Arbeiten festgelegt werden.
Eine seiner Hauptaufgaben besteht darin, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, der detaillierte Informationen zu den geplanten Sicherheitsmaßnahmen enthält. Überdies ist er für die Erstellung der sogenannten „Unterlage“ verantwortlich, aus der alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten, wie Wartung und Instandhaltung, hervorgehen müssen.
Bei der Umsetzung Ihrer Bauprojekte sind unsere erfahrenen SiGeKos Ihr verlässlicher Partner, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten jederzeit zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination zu erfahren und sicherzustellen, dass Ihre Bauprojekte reibungslos und sicher verlaufen.